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Verkehrserziehung (D 630)

Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Direktion Verkehrssicherheit
D 630 - Verkehrserziehung und -aufklärung

Aschaffenburger Straße 19

60599 Frankfurt am Main

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Facebook Gebt uns ein "Like" auf Facebook Polizei Frankfurt am Main

 

ADAC ADAC Hessen/Thüringen

DVR DVR - Deutscher Verkehrssicherheitsrat

Verkehrswacht Landesverkehrswacht Hessen

Verkehrswacht Verkehrswacht Frankfurt am Main

 

UKH Unfallkasse Hessen

 

Kinder Kinderbüro Frankfurt am Main

Gewalt - Sehen - Helfen Präventionsrat

Straßenverkehrsamt Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main

traffiQ traffiQ – Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main

VGF VGF – Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main

 

Polizei Hessen Polizei Hessen

Polizeipräsidium Frankfurt am Main Polizeipräsidium Frankfurt am Main

         Polizeipräsidium Frankfurt am Main Prävention

                    MAXimal Aktion: MAX

Polizeipräsidium Frankfurt am Main / Direktion Verkehrssicherheit / D 630 - Verkehrserziehung und -aüfklärung /#MehrVorsichtMehrRücksicht

Sicherer Schulweg

VerkehrserziehhungSchulweg SafariSchulweg-Pass

Speziell geschulte Bedienstete des Straßenverkehrsamtes Abteilung Verkehrssicherheit legen in einer deutschlandweit einmaligen Kooperation mit der Landespolizei Hessen in Kindergärten und Schulen (1. Klassen) erste Grundlagen für sicheres Verhalten im Straßenverkehr.
Ein entsprechend auf das Alter der Kinder ausgerichteter theoretischer und praktischer Unterricht im realen Straßenverkehr zeigt unseren jungen, zukünftigen Verkehrsteilnehmern „wie man sich richtig verhält“. Die Kinder werden im Rahmen von vielfältigen Übungen auf ihren Schulweg vorbereitet.

Das von der Verkehrswacht mitentwickelte und durch die Unfallkasse Hessen unterstützte Projekt „Schulwegpass“ ist auf Einrichtungen im vorschulischen Bereich ausgerichtet und wird durch die VerkehrserzieherInnen des Straßenverkehrsamtes fachlich betreut.
Das Projekt bindet die Eltern durch Mitarbeit und Engagement praktisch ein. Im Rahmen von gemeinsamen Veranstaltungen werden die Erziehungsberechtigten mit den Grundregeln der Verkehrserziehung vertraut gemacht. Dabei geht das Erlernte weit über die einfachen Regeln: „bei Grün darfst du gehen und bei Rot musst du stehen“ oder „erst links, dann rechts und wieder links schauen“ hinaus.
Im weiteren Verlauf können die Kinder die Schulwegpass-Prüfung machen. Dafür müssen sie eine ausgesuchte Strecke, auf der vielfältige Situationen im Straßenverkehr gemeistert werden müssen, selbständig begehen. Bei bestandener Prüfung bekommen die Kinder einen Schulwegpass ausgehändigt - und sind mit Recht stolz.

Ein besonders wichtiger Teilaspekt im Rahmen der Infoveranstaltungen ist, den Eltern die Angst vor der selbständigen Teilnahme des eigenen Kindes am Straßenverkehr zu nehmen. Ganz oft bestimmen Stress und Hektik allmorgendlich den Alltag vieler Familien und um scheinbar Zeit zu sparen, werden die Kinder mit dem Auto zur Schule gebracht.
Dass aus gut gemeinten Absichten vieler Eltern oftmals unkalkulierbare Sicherheitsrisiken für Schulkinder entstehen, zeigen wissenschaftliche Studien und die täglichen Beobachtungen im Umfeld vieler Grundschulen. Eltern gefährden in vielen Fällen durch regelwidriges Anhalten oder riskante Wendemanöver die Sicherheit anderer Schulkinder und Verkehrsteilnehmer.
Nicht zu unterschätzen ist der negative Nebeneffekt, dass durch regelmäßige Hol- und Bringdienste die selbständige Mobilität von Schulkindern mehr und mehr verloren geht.

Gerade aus diesen Gründen hat das Straßenverkehrsamt der Stadt Frankfurt am Main die „Schulweg-Safari“ auf den Weg gebracht, denn „wer selbst läuft oder mit dem Fahrrad fährt, schont nicht nur die Umwelt, sondern ist im Unterricht auch gleich viel fitter und lernt, sich sicher im Verkehr zu bewegen.“

 

Polizeipräsidium Frankfurt am Main / Direktion Verkehrssicherheit / D 630 - Verkehrserziehung und -aüfklärung /#MehrVorsichtMehrRücksicht

Radfahrausbildung

Verkehrserziehung in der SchuleRadfahrparkour auf dem SchulhofRadfahrausbildungRadfahrausbildung im öffentlichen Verkehrsraum

Verkehrserziehung ist gemeinsame Aufgabe von Schule, Polizei und Eltern. Die hier verschriftete Aussage des gemeinsamen Erlasses des Kultus- und des Innenministeriums spiegelt die gemeinsame Verantwortlichkeit für das Verhalten von Kindern im Straßenverkehr wider.

Dabei sieht es die polizeiliche Verkehrserziehung als entscheidende Aufgabe an, Grundschüler auf die Gefahren im Straßenverkehr vorzubereiten und ihnen ein entsprechendes Gefahrenbewusstsein zu vermitteln. Der Schwerpunkt liegt dabei zunächst auf der Durchführung der praktischen Übungen im Rahmen der Radfahrausbildung von Kindern in den 3. und 4. Klassen.

Doch wie immer, steht am Anfang die Theorie.
Nach dem die Kinder bereits in der Vorschule und den 1. Klassen mit den Inhalten der Verkehrserziehung in Berührung gekommen sind, werden die Themen nunmehr vertieft. In der Schule erklären LehrerInnen den Grundschulkindern in den 3. und 4. Klassen, z.B. wie wichtig ein verkehrssicheres Fahrrad und gute Erkennbarkeit bei der Teilnahme im Straßenverkehr sind. Zu Beginn der Radfahrbeschulung nehmen unsere VerkehrserzieherInnen die Inhalte nochmals auf, verdeutlichen ihre Bedeutung und kontrollieren mit den Kindern mitgebrachte Fahrräder und Fahrradhelme – schließlich ist es wichtig, dass die Kinder mit der eigenen Ausrüstung an der Radfahrbeschulung teilnehmen – denn nur wer sein Verkehrsmittel kennt, wird sich sicher im Straßenverkehr bewegen!

In den ersten Unterrichtseinheiten werden grundlegende Techniken wie

- das richtige Aufsteigen auf das Fahrrad - das  Anfahren - Handzeichen geben – Bremsen

auf dem Schulhof geübt und die motorischen Fähigkeiten der Kinder überprüft.

Anschließend finden die weiteren Übungen schwerpunktmäßig im öffentlichen Verkehrsraum statt.
Bestreben der Radfahrbeschulung ist es immer, die Verkehrswirklichkeit in die Radfahrausbildung mit einzubeziehen. Hierbei wird auf häufige Wiederholung der bereits erlernten Verkehrsregeln besonderer Wert gelegt.

Am Ende der Radfahrbeschulung steht die Prüfung, die in Abhängigkeit der motorischen Fähigkeiten der Kinder regelmäßig im Realverkehr – dem öffentlichen Straßenverkehr – stattfinden soll. Die Kinder erhalten abschließend den Fahrradpass als Nachweis, dass sie an der Radfahrbeschulung teilgenommen haben. Wurden im Rahmen der Beschulung Unsicherheiten erkannt, die (noch) von einer eigenständigen Teilnahme am Straßenverkehr abraten, ergehen durch unsere VerkehrserzieherInnen über die Schule entsprechende Hinweise an Eltern und Kinder – um gemeinsam für Abhilfe zu sorgen.

Das fällt Eltern umso leichter, wenn sie es sich einrichten können, Übungseinheiten der Radfahrbeschulung selbst zu beobachten oder gar selbst aktiv mit ihren Kindern an der Ausfahrt im Realverkehr teilnehmen. Die Polizei freut sich über diese Mitarbeit – denn, aus den Kindern zukünftig sichere Verkehrsteilnehmer zu machen ist das gemeinsame Ziel!

Dieses Ziel erreichten unsere VerkehrserzieherInnen in den 5 mobilen sowie der stationären Jugendverkehrsschule im Verkehrsgarten des Grüneburgparks im vergangenen Schuljahr 2015/16 immerhin mit über 6100 Kindern in über 300 Schulklassen.

 

Polizeipräsidium Frankfurt am Main / Direktion Verkehrssicherheit / D 630 - Verkehrserziehung und -aüfklärung /#MehrVorsichtMehrRücksicht

Verkehrshelfer

VerkehrshelferVerkehrshelfer

Die ehrenamtliche Tätigkeit des Schülerlotsendienstes ist ohne Zweifel ein wichtiger Beitrag zur Schulwegsicherheit. Denn zu den üblichen verkehrssichernden Maßnahmen im Straßenverkehr, wie zum Beispiel Zebrastreifen oder Fußgängerampel, sind es hier (junge) Menschen, die durch ihr Auftreten und Erscheinungsbild signalisieren: Autofahrer aufgepasst, an dieser Stelle lauern besondere Gefahren!

Jedem Autofahrer ist klar, dass beim Erkennen eines auffällig gekleideten Schülerlotsen besondere Aufmerksamkeit erforderlich ist.

 

Wie werde ich Verkehrshelfer:in?

Wichtig ist natürlich die persönliche Geeignetheit der Schülerinnen und Schüler. Dabei wählen die Schulen die geeigneten KandidatInnen aus. Auswahlkriterien für geeignete Schülerlotsen sind insbesondere

  • Zuverlässigkeit, Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein,
  • Entschlossenheit
  • Pünktlichkeit
  • Höflichkeit und Hilfsbereitschaft

Das Alter der SchülerInnen beträgt mindestens 13 Jahre, bzw. bei Grundschulen mit Förderstufe 12 Jahre. Freiwilligkeit, eine positive Einstellung und die Identifikation mit der Aufgabe der Schülerlotsentätigkeit sind Grundvoraussetzungen.

Voraussetzung für den Dienst als Schülerlotse ist dann eine zielgerichtete Ausbildung – die findet durch die jeweiligen VerkehrserzieherInnen der Polizei statt. In diesem Rahmen werden die Schülerlotsen über die wichtigsten Bestimmungen der StVO (z. B. die Grundregel § 1 StVO) sowie über besondere Einflussfaktoren (Erkennbarkeit, Geschwindigkeit, Witterung) im Straßenverkehr unterrichtet. Danach erfolgt eine praktische Einweisung am späteren Einsatzort. Dabei wird immer wieder deutlich gemacht, dass Schülerlotsen keinesfalls verkehrsregelnde Maßnahmen zu ergreifen haben, sondern lediglich eine warnende Funktion übernehmen. Ein schriftlicher Test am Ende der Ausbildung rundet den Unterricht schließlich ab.

 

Die Schülerlotsen nehmen durch ihre Tätigkeit eine wichtige soziale Aufgabe war - sie übernehmen nämlich Verantwortung für ihre jüngeren und im Straßenverkehr oftmals noch unerfahreneren MitschülerInnen.

Deshalb erhalten sie üblicherweise in ihren Schulzeugnissen einen entsprechenden Vermerk. Das dokumentierte Prädikat (zuverlässig und hilfsbereit) kann sich bei späteren Bewerbungen auf eine Lehrstelle als hilfreich erweisen.

Denn gerade in der heutigen Zeit gilt: Wer sich um andere kümmert, beweist soziales und gesellschaftliches Engagement – und hat dadurch selbst Respekt und Beachtung verdient.

 

Polizeipräsidium Frankfurt am Main / Direktion Verkehrssicherheit / D 630 - Verkehrserziehung und -aüfklärung /#MehrVorsichtMehrRücksicht

Menschen mit Handicap

Frau Schwalba bei der PräsentationFrau Schwalba bei der PräsentationFrau Schwalba bei der Präsentation

Zu dem Personenkreis all derer, die am Straßenverkehr teilnehmen gehören auch Menschen mit Behinderungen. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen motorischen Einschränkungen und Wahrnehmungseinschränkungen. Nicht selten sind Personen mehrfach gehandicapt.

Im Alltag gerät gerne in Vergessenheit, dass der Gesetzgeber Menschen mit Handicap (ebenso wie Kinder und ältere Menschen) gem. § 3 Abs. 2a StVO unter besonderen Schutz (z.B. durch angepasste Fahrgeschwindigkeit und erhöhte Bremsbereitschaft) gestellt hat.

Die polizeiliche Verkehrserziehung ist bemüht, den besonderen Bedürfnissen dieser Gruppe gerecht zu werden. Im Sinne einer zielgruppenspezifischen Beratung arbeiten wir eng mit den zuständigen städtischen Behörden, Integrativen- und Behindertenschulen, sowie mit Einrichtungen der Frankfurter Altenhilfe zusammen.

So werden in Kooperation mit dem Schwerhörigenverband, dem Blindenbund, Deutschen Multiple-Sklerose-Gesellschaft oder der städtischen Verkehrsgesellschaft traffiq Beratungsprogramme entworfen und durchgeführt. Individuell auf die jeweilige Einschränkung zugeschnitten, wird in Theorie und Praxis das Verhalten als Fußgänger, Radfahrer und das Fahren in Bus und Bahn besprochen und geübt.

Als Ansprechpartnerin steht Ihnen hier Frau Schwalba, Tel.: 069/755-46391 zur Verfügung.

 

Polizeipräsidium Frankfurt am Main / Direktion Verkehrssicherheit / D 630 - Verkehrserziehung und -aüfklärung /#MehrVorsichtMehrRücksicht

Weitere Aufgabenbereiche

Radfahrbeschulung für unbegleitete Jugendliche

 

Radfahrbeschulung für unbegleitete Jugendliche

Radfahrbeschulung für unbegleitete JugendlicheRadfahrbeschulung für unbegleitete JugendlicheRadfahrbeschulung für unbegleitete Jugendliche

Bereits seit 2011 bietet die Verkehrserziehung des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main Radfahrbeschulungsmaßnahmen für jugendliche Flüchtlinge an. Als Ende 2014 die Zahl der hier in Frankfurt ankommenden Jugendlichen spürbar zu nahm, die Jugendlichen in diversen Einrichtungen im gesamten Stadtgebiet verteilt und damit auch im öffentlichen Verkehrsraum „präsent“ wurden, war es erforderlich, die bis dahin überschaubare Anzahl von Radfahrbeschulungen konzeptionell neu zu gestalten.

Um die Kernaufgaben der polizeilichen Verkehrserziehung nicht zu vernachlässigen, mussten neue Wege gefunden werden. Gemeinsam mit Vertretern der Stabsstelle für Flüchtlingsmanagement und dem Straßenverkehrsamt konnten die Rahmenbedingungen festgelegt und Multiplikatoren aus verschiedenen Berufsgruppen dafür gewonnen werden, die Jugendlichen mit den deutschen Verkehrsregeln und den besonderen Verkehrsverhältnissen einer modernen Stadt wie Frankfurt am Main vertraut zu machen.

Die ehrenamtlich tätigen Damen und Herren unterweisen die unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden in Theorie und Praxis im Jugendverkehrsgarten des Grüneburgparks im Team. Dabei wird nicht wirklich das Radfahren er- oder gelernt, sondern erforderliches Grundwissen zur Teilnahme im Straßenverkehr vermittelt. Über Themen, wie das verkehrssichere Fahrrad, das Rechtsfahrgebot bis hin zu Vorfahrtsregelungen wird einiges angeboten, dass für das sichere Fahren wichtig erscheint. Aber: wer noch nicht Fahrrad fahren kann, kann leider nicht teilnehmen.

Die „Multiplikatoren“ sind erfahrene Radler und leisten hiermit einen wichtigen Beitrag  zur sicheren Fortbewegung im Frankfurter Straßenverkehr.

 

Bitte beachten Sie auch:

  • Die maximale Gruppengröße beträgt 12 Jugendliche.
  • Mitzubringen sind nach Möglichkeit ein Fahrradhelm und das eigene Fahrrad.
  • Je nach individuellem Sprachkenntnisstand ist die Stellung von Betreuer/-innen bzw. DolmetscherInnen erforderlich.
  • Termine können jeweils nachmittags nach Vorabsprache unter Tel. 069 / 755 - 46308 vereinbart werden.
  • Der Zeitrahmen pro Gruppe beträgt 90 – 120 Minuten.

 

Hier finden Sie uns:

Anreise mit dem ÖPNV: U 6, U 7, Haltestelle Westend, Bockenheimer Landstraße, Siesmayerstraße (Fußweg ca. 10 Minuten)

Alternativ mit der Bus-Linie 36 bis zur Haltestelle in Höhe Grüneburgweg/Siesmayerstraße.

Anfahrtsweg zur Jugendverkehrsschule

 

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