



Verkehrserziehung ist gemeinsame Aufgabe von Schule, Polizei und Eltern. Die hier verschriftete Aussage des gemeinsamen Erlasses des Kultus- und des Innenministeriums spiegelt die gemeinsame Verantwortlichkeit für das Verhalten von Kindern im Straßenverkehr wider.
Dabei sieht es die polizeiliche Verkehrserziehung als entscheidende Aufgabe an, Grundschüler auf die Gefahren im Straßenverkehr vorzubereiten und ihnen ein entsprechendes Gefahrenbewusstsein zu vermitteln. Der Schwerpunkt liegt dabei zunächst auf der Durchführung der praktischen Übungen im Rahmen der Radfahrausbildung von Kindern in den 3. und 4. Klassen.
Doch wie immer, steht am Anfang die Theorie.
Nach dem die Kinder bereits in der Vorschule und den 1. Klassen mit den Inhalten der Verkehrserziehung in Berührung gekommen sind, werden die Themen nunmehr vertieft. In der Schule erklären LehrerInnen den Grundschulkindern in den 3. und 4. Klassen, z.B. wie wichtig ein verkehrssicheres Fahrrad und gute Erkennbarkeit bei der Teilnahme im Straßenverkehr sind. Zu Beginn der Radfahrbeschulung nehmen unsere VerkehrserzieherInnen die Inhalte nochmals auf, verdeutlichen ihre Bedeutung und kontrollieren mit den Kindern mitgebrachte Fahrräder und Fahrradhelme – schließlich ist es wichtig, dass die Kinder mit der eigenen Ausrüstung an der Radfahrbeschulung teilnehmen – denn nur wer sein Verkehrsmittel kennt, wird sich sicher im Straßenverkehr bewegen!
In den ersten Unterrichtseinheiten werden grundlegende Techniken wie
- das richtige Aufsteigen auf das Fahrrad - das Anfahren - Handzeichen geben – Bremsen
auf dem Schulhof geübt und die motorischen Fähigkeiten der Kinder überprüft.
Anschließend finden die weiteren Übungen schwerpunktmäßig im öffentlichen Verkehrsraum statt.
Bestreben der Radfahrbeschulung ist es immer, die Verkehrswirklichkeit in die Radfahrausbildung mit einzubeziehen. Hierbei wird auf häufige Wiederholung der bereits erlernten Verkehrsregeln besonderer Wert gelegt.
Am Ende der Radfahrbeschulung steht die Prüfung, die in Abhängigkeit der motorischen Fähigkeiten der Kinder regelmäßig im Realverkehr – dem öffentlichen Straßenverkehr – stattfinden soll. Die Kinder erhalten abschließend den Fahrradpass als Nachweis, dass sie an der Radfahrbeschulung teilgenommen haben. Wurden im Rahmen der Beschulung Unsicherheiten erkannt, die (noch) von einer eigenständigen Teilnahme am Straßenverkehr abraten, ergehen durch unsere VerkehrserzieherInnen über die Schule entsprechende Hinweise an Eltern und Kinder – um gemeinsam für Abhilfe zu sorgen.
Das fällt Eltern umso leichter, wenn sie es sich einrichten können, Übungseinheiten der Radfahrbeschulung selbst zu beobachten oder gar selbst aktiv mit ihren Kindern an der Ausfahrt im Realverkehr teilnehmen. Die Polizei freut sich über diese Mitarbeit – denn, aus den Kindern zukünftig sichere Verkehrsteilnehmer zu machen ist das gemeinsame Ziel!
Dieses Ziel erreichten unsere VerkehrserzieherInnen in den 5 mobilen sowie der stationären Jugendverkehrsschule im Verkehrsgarten des Grüneburgparks im vergangenen Schuljahr 2015/16 immerhin mit über 6100 Kindern in über 300 Schulklassen.
